Am 14. Juni 2016 sind mit Beschluss Nr. 629 der Südtiroler Landesregierung die Richtlinien für die Ausübung der Tätigkeit und für die Vorbereitungskurse und Prüfungen zum Wanderleiter/Wanderleiterin (Durchführungsbestimmungen) genehmigt worden.
Demnach ist bei der Landesberufskammer der Südtiroler Berg- und Skiführer ein Sonderverzeichnis eingerichtet. In dieses Verzeichnis kann sich der Wanderleiter bzw. Wanderleiterin eintragen lassen, sofern die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden, die in den Durchführungsbestimmungen beschrieben sind.
Grundsätzlich ist ein in Umfang und Qualität abgeschlossener Vorbereitungskurs zur Prüfung für die Eintragung ins Sonderverzeichnis zum Wanderführer/Wanderleiter zwingend erforderlich.
Die Ausbildung für die Eintragung ins Sonderverzeichnis findet laut Gesetz statt.
Wir arbeiten mit den Bildungshäusern Lichtenburg und Kloster Neustift zusammen.